Unsere Patienten, für die wir regelmäßig Beratungsbesuche nach § 37.3. SGB XI durchführen profitieren von unserem umfangreichen Terminservice.
Nachdem wir das Beratungsprotokoll an die für Sie zuständige Pflegekasse verschickt haben, nehmen wir Sie auf Ihren Wunsch hin in unseren Terminkalender auf. Sobald wieder der regelmäßige Beratungstermin bei Ihnen ansteht, kontaktieren wir Sie und vereinbaren rechtzeitig einen neuen Beratungstermin mit Ihnen.
Sagen Sie unseren Kollegen einfach Bescheid, dass wir regelmäßig die Beratungsbesuche für Sie durchführen sollen, dann auch Sie von unserem Terminservice.

Unser Terminservice für die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

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