Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in Bischofsheim

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Internet-Seite. Seit Beginn des Jahres 2024 bieten wir Beziehern von Pflegegeld die von den Kassen vorgeschriebenen Beratungsbesuche im Raum Bischofsheim an.

Sie pflegen einen Angehörigen und beziehen Pflegegeld?
Dann schreibt der Gesetzgeber vor, dass mehrmals im Jahr ein sog. Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst bei Ihnen zu Hause stattfinden soll. Dies ist im Paragraph 37.3 Sozialgesetzbuch geregelt (§ 37.3 SGB XI).
Wir führen die Beratungsbesuche bei Ihnen durch, dokumentieren diese und leiten die entsprechende Dokumentation an die zuständige gesetzliche Kasse weiter.

Unsere Patienten, für die wir regelmäßig Beratungsbesuche nach § 37.3. SGB XI durchführen profitieren von unserem umfangreichen Terminservice. Nachdem wir das Beratungsprotokoll an die für Sie zuständige Pflegekasse verschickt haben, nehmen wir Sie auf Ihren Wunsch hin in unseren Terminkalender auf. Sobald wieder der regelmäßige Beratungstermin bei Ihnen ansteht, kontaktieren wir Sie und vereinbaren rechtzeitig einen neuen Beratungstermin mit Ihnen.

Sagen Sie unseren Kollegen einfach Bescheid, dass wir regelmäßig die Beratungsbesuche für Sie durchführen sollen, dann profitieren auch Sie von unserem Terminservice.

Beratungsbesuch §37.3 Trebur

LWP Pflegedienst auch in Bischofsheim

Lernen Sie uns persönlich kennen.

Schwester Sandra steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 589 13 77 können Sie Ihren persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Unser Pflegedienst führt für Sie Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in den folgenden Orten durch: